Veröffentlicht von       Rolf Müller

FINMA zieht Coin-Anbieter aus dem Verkehr

Kryptowährungen gelten im Allgemeinen als das Zahlungsmittel der Zukunft. Bekanntester Vertreter ist hierbei der Bitcoin, der sich – trotz des Sinkflugs in der jüngsten Vergangenheit – immer noch ausserordentlicher Beliebtheit erfreut. Dabei ist sein Einsatz nicht nur als digitales Zahlungsmittel gefragt, sondern auch als Spekulationsobjekt. Die „digitale Brieftasche“ wird mehr und mehr zum etablierten Vermögenswert – und sorgt andererseits auch dafür, dass unseriöse Anbieter mit auf den Zug aufspringen wollen und potenzielle Kunden und Investoren mit Scheinkryptowährungen um ihre Gelder bringen.

Kryptowährungen und Scheinkryptowährungen

So haben sich leider in der Vergangenheit auch in der Schweiz selbst erfundene Scheinkryptowährungen auf dem Markt einen Platz erobert. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA schob hier nun einen Riegel vor und zog den Anbieter QUID PRO QUO Association aus dem Verkehr, der Kunden die Scheinkryptowährung E-Coin ohne die notwendige Bewilligung angeboten hatte. 1

Im Gegensatz zu anderen Kryptowährungen, die vor allem auf der sicheren Blockchain-Technologie basieren, wurde die Scheinkryptowährung hier nur lokal und durch den Anbieter der E-Coins kontrolliert. Zusammen mit weiteren Gesellschaften wurde eine Internetplattform eingerichtet, die dem Handel und dem Transfer der E-Coins dienen sollte. Die lokale Verwaltung, Kontoführung und Kontrolle durch den Anbieter widerspricht dem Grundgedanken von Kryptowährungen, deren Kennzeichen eben genau die dezentrale Datenbank ist, die der jeweiligen Währung zugrunde liegt. Eine eigentliche Kryptowährung war somit nicht gegeben.

Des Weiteren wurden die E-Coins ohne ausreichenden Gegenwert ausgegeben – was logischerweise zu einer Verwässerung der „Währung“ führte, die zulasten der Anleger zu Buche schlug. Ob das Einschreiten der FINMA dazu führt, dass die Kunden der QUID PRO QUO Association ihr Geld zurückerhalten, bleibt offen: Da die Gesellschaft überschuldet ist, hat die FINMA zeitgleich ein Konkursverfahren eröffnet und im Zuge dessen zunächst zwei Millionen Franken sichergestellt.

Gefahr erkannt, Gefahr gebannt?

Die FINMA wird auch in Zukunft die Entwicklung von Kryptowährungen in der Schweiz kritisch im Auge behalten. Im Zusammenhang mit dem oben erwähnten Vorgehen warnten die Aufseher auch vor weiteren Geschäftsmodellen, die einem ähnlichen Prinzip folgen. Aufgrund entsprechender Verdachtsmomente setzte die FINMA daher noch weitere Gesellschaften auf ihre Warnliste:

  • Suisse Finance GmbH

  • Euro Solution GmbH

  • Animax United LP.

Wie auch bei der QUID PRO QUO Association bestehen hier Verdachtsmomente, dass diese Gesellschaften ohne die notwendige Bewilligung agieren. Weitere elf Untersuchungen wegen anderer möglicherweise illegaler Aktivitäten in diesem Geschäftsfeld werden derzeit durch die FINMA ebenfalls vorangetrieben.

Für Interessierte und Anleger empfiehlt die FINMA, die Risiken im Umgang mit neuen Kryptowährungen – wie bei anderen Investitionen – sorgfältig abzuwägen. Die FINMA veröffentlicht auch weiterhin auf ihrer Website Empfehlungen, welche Vorkehrungen Marktteilnehmer zu ihrem Schutz treffen können und aktuelle Hinweise über Ermittlungen und Untersuchungen

 

1 https://www.finma.ch/de/~/media/finma/dokumente/dokumentencenter/8news/medienmitteilungen/20170919-mm-coin-anbieter_de.pdf?la=de

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