Veröffentlicht von       Rolf Müller

Die Revision des Datenschutzgesetzes

Das Internet-Zeitalter hat im Bereich des Datenschutzes in den letzten Jahren zu einem grossen Umbruch geführt. Um diesem Wandel Rechnung zu tragen und das Schweizer Recht an die Entwicklungen in der EU und dem Europarat anzupassen, wird derzeit das Datenschutzgesetz (DSG) revidiert. Der Bundesrat hat am 15. September 2017 die entsprechende Botschaft verabschiedet.

Mit der Revision sollen Personendaten durch erhöhte Transparenz bei der Datenverarbeitung und verbesserte Kontrollmöglichkeiten besser geschützt werden. Mit der Anpassung der Gesetzgebung an die geltenden Regelungen der EU werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die grenzüberschreitende Datenübermittlung zwischen der Schweiz und den EU-Staaten ohne zusätzliche Hürden möglich bleibt. Die Anpassungen gehen nicht weiter, als es das europäische Recht vorschreibt. Insofern gibt es kein Swiss Finish.

 

Die wichtigsten Neuerungen, welche die Revision mit sich bringen, sind:

  • Mehr Transparenz für Privatpersonen: Nunmehr müssen Unternehmen die betroffenen Personen über die Erhebung jeder Art von Daten informieren. Die Vorgaben des Datenschutzes müssen dabei schon bei der Planung eines neuen Projektes berücksichtigt werden. Weiter soll auch die Selbstregulierung der Unternehmen gefördert werden, indem sie die Möglichkeit erhalten, einen branchenspezifischen Verhaltenskodex zu erarbeiten. 

  • Grössere Unabhängigkeit für den Datenschutzbeauftragten: Nach geltendem Recht kann der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖP) für Unternehmen nur Empfehlungen abgeben. Durch die Revision wird die Stellung des EDÖP gestärkt werden: Er kann nun von Amtes wegen oder auf Anzeige hin eine Untersuchung eröffnen, die notwendigen vorsorglichen Massnahmen treffen und nach Abschluss der Untersuchung eine Verfügung erlassen. Weiterhin verwehrt bleibt dem EDÖP der Erlass von Verwaltungssanktionen. Hierfür sind immer noch alleine die Gerichte zuständig. 

  • Strafbare Verhaltensweisen: Mit der Revision wurde auch die Liste der strafbaren Verhaltensweisen an die neuen Pflichten der Verantwortlichen angepasst. Der Höchstbetrag für Bussen soll neu bei CHF 250‘000.00 liegen. 

  • Bedeutsamkeit Wirtschaftsstandort Schweiz: Mit der Totalrevision werden die jüngsten Entwicklungen in der EU und im Europarat berücksichtigt. Damit die Schweiz ihren Schengenverpflichtungen nachkommen kann, werden die Anforderungen der EU-Richtlinie 2016/680 und 2016/679 übernommen bzw. nähert man sich diesen an. Die Revision stellt sicher, dass die Schweiz alsbald das revidierte Übereinkommen des Europarates zum Schutz des Menschen bei der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten unterzeichnen kann. Die Anpassungen an das europäische Recht bilden die Voraussetzungen dafür, dass die Europäische Kommission die Schweiz weiterhin als Drittstaat mit einem angemessenen Datenschutzniveau anerkennt und die grenzüberschreitende Datenübermittlung weiterhin möglich bleibt. Gerade für die Schweizer Wirtschaft ist dies von zentraler Bedeutung und fördert die Entwicklungen in neuen Wirtschaftszweigen im Bereich der Digitalisierung der Gesellschaft.

 

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