Veröffentlicht von       Rolf Müller

Geldanlage und Investitionsmöglichkeiten in der Schweiz

Ob als Unternehmer oder Privatperson: Die Investition von Vermögen in Unternehmensprojekte ist so populär wie nie. Insbesondere die Digitalisierung rund um finanzielle Transaktionen und Bankgeschäfte hat in den vergangenen Jahren dafür gesorgt, dass im Finanzbereich der Einstieg in den Finanzmarkt unkompliziert möglich ist. Immer wieder interessant ist für kleine und auch große Anleger die Geldanlage in der Schweiz, denn: Das Land hat sich aufgrund der stabilen und effizienten Industrie als finanz- und wirtschaftsstark bewiesen und ist seit jeher bevorzugte Investitionsalternative.

Langfristig und auch mittelfristig hat sich die Geldanlage in der Schweiz bewährt und ist damit eine optimale Möglichkeit, bei guten Erträgen und überschaubaren Risiken eigene Gelder gewinnbringend anzulegen.

Besonders interessant ist für Investoren die Option, in Immobilien zu investieren. Diese stellt neben der klassischen Geldanlage in Aktien eine immer populärere Methode dar, Vermögen risikoarm zu vermehren. Gerade ausländische Investoren nutzen verstärkt die Möglichkeit, in der Schweiz Grundeigentum und Immobilien zu kaufen – von Einfamilienhäusern bis hin zu Mehrfamilienhäusern und Industriegebäuden. Hierbei machen sich Investoren gerade auch die Eigenschaft der Schweiz als Wirtschafts- und Unternehmensstandort zunutze.

 

Erwerb von Immobilien

Der Erwerb von Immobilien (ob aus Investitionszwecken oder zum privaten Gebrauch) ist für Nicht-Schweizer durch unterschiedliche Vorschriften geregelt. So kann eine Person im Ausland nicht unbegrenzt Immobilien in der Schweiz erwerben – damit soll verhindert werden, dass es im Extremfall zu einer Überfremdung kommt. Dies kann rein theoretisch immer dann der Fall sein, wenn vermögende Ausländer in grossem Stil Grunderwerb tätigen und dabei immer weniger Immobilien in Schweizer Besitz verbleiben.

Die sogenannte Lex Koller von 1983 ist bis heute die normierte Grundlage, die für Kaufverträge von Immobilien und Grundbesitz gilt – sofern sie durch Personen erworben werden, die nicht die Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen. Das Gesetz soll den Erwerb beschränken und einer Überfremdung entgegenwirken. Die Lex Koller findet explizit keine Anwendung auf EU- und EFTA-Staatsangehörige mit Aufenthaltsbewilligung bzw. Niederlassungsbewilligung.

 

Unternehmensgründung

Neben dem Grunderwerb besteht für in- und ausländische Personen auch die Möglichkeit, sich unmittelbar und wirtschaftlich durch Unternehmensgründung in der Schweiz zu betätigen. Abhängig von der gewählten Gesellschafts- bzw. Rechtsform sind hier allerdings unterschiedliche Bedingungen einschlägig: So kann eine Aufenthaltsbewilligung oder auch der Wohnsitz innerhalb der Eidgenossenschaft notwendig sein, um eine Firma zu gründen oder sich finanziell an einem Unternehmen zu beteiligen.

Relevant wird das häufig bei der Gründung einer Aktiengesellschaft (AG), denn hier muss die Mehrheit der Verwaltungsratsmitglieder im Vorstand einen Schweizer Wohnsitz vorweisen. Der Großteil der Schweizer Unternehmen wird durch folgende Unternehmensformen abgedeckt:

  • Aktiengesellschaft
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung
  • Kollektivgesellschaft
  • Kommanditgesellschaft
  • Einzelfirma

Auch die noch relativ junge Unternehmensform des Startups hat sich im Schweizer Rechtsalltag etabliert und steht daher Investoren als Betätigungsmöglichkeit im Rahmen einer Unternehmensneugründung zur Verfügung. Für ausländische Unternehmer kann auch eine Standortverlegung in die Schweiz eine attraktive Option darstellen, die Vorteile eines europäischen Spitzenstandorts für den eigenen Betrieb zu nutzen und gewinnbringend in die Unternehmensplanung einzubringen.

 

Mergers & Acquisitions (M&A)

Eng verbunden mit der Unternehmensgründung ist auch die wirtschaftliche Beteiligung in Form von

  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmenskauf
  • Fusion
  • Spin-off
  • Übernahmen anderer Art

Hier ist für potenzielle Investoren immer eine vertiefte Analyse vor der Beteiligung nötig und geboten. Dazu gehören nicht nur Gutachten in Bezug auf die Unternehmensbewertung, sondern auch eine kompetente juristische Beratung, die alle Schritte von der Akquisition bis hin zum Abschluss der Transaktion begleitet und unterstützt.

Die Kanzlei MÜLLER PAPARIS AG bietet auch im M&A-Sektor die gewohnte Exzellenz und das nötige Know-how, um alle Ihre strategischen Vorhaben im Geschäftsleben zu optimieren. Unsere Fachanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Handling von M&A-Transaktionen und sorgen so für die professionelle Abwicklung.

Wenn Sie sich für Investitionsmöglichkeiten in der Schweiz interessieren, sollten Sie uns umgehend kontaktieren. Wir stehen Ihnen in allen Bereichen des Investments zur Seite und zeigen Ihnen potenzielle Partnerschaften und Einsatzgebiete auf. Rufen Sie uns an und hinterlassen Sie uns Ihre Kontaktdaten – wir melden uns diskret und unverbindlich zurück.

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