Veröffentlicht von       Rolf Müller

Aufhebungsvertrag - Infos, Inhalt, Tipps und Beratung

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Durch einen Aufhebungsvertrag (oder auch Auflösungsvertrag) können Schuldverhältnisse zwischen zwei Parteien einvernehmlich beendet werden. Er findet bevorzugt dann Anwendung, wenn es um die Beendigung arbeitsrechtlicher Verhältnisse geht. Er bedarf zwar keiner Schriftform, diese ist aus Beweisgründen jedoch zu bevorzugen. Im Gegensatz zu den gesetzlich vorgesehenen Kündigungsmöglichkeiten eines Arbeitsverhältnisses setzt ein Aufhebungsvertrag die Mitwirkung beider Parteien voraus: Er ist somit eine einvernehmliche Auflösung einer rechtlich wirksamen Bindung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Während eine Kündigung immer eine einseitige Beendigung des Arbeitsverhältnisses darstellt und – bei Wahrung der gesetzlichen Kündigungsfrist und anderer Modalitäten – auch dann wirkt, wenn der Vertragspartner (also der Arbeitnehmer) nicht einverstanden ist, ist bei einem Auflösungsvertrag der übereinstimmende Wille beider Parteien entscheidend.

Häufig beinhaltet ein derartiger Vertrag auch die Vereinbarung einer Abfindungszahlung. Die Abfindung ist eine einmalige Zahlung, die außerordentlich erfolgt und den Arbeitnehmer für den Verlust des Arbeitsplatzes und den damit einhergehenden Verdienstausfall entschädigen soll.

 

Wann wird ein Aufhebungsvertrag geschlossen?

In der arbeitsrechtlichen Praxis ist eine Vielzahl an Konstellationen denkbar, in denen ein derartiger Vertrag einer herkömmlichen Kündigung vorzuziehen ist.

Hier sind zum Beispiel folgende Situationen möglich:

1. Der Arbeitnehmer möchte den Arbeitsplatz wechseln:

Normalerweise wäre der Arbeitnehmer bei einem Arbeitsplatzwechsel an die gesetzliche Kündigungsfrist gebunden. Der Abschluss eines Vertrages befreit ihn von diesen Vorschriften, sodass ein Wechsel sofort möglich wird. Dies erleichtert die wirtschaftliche Veränderung für beide Seiten und ist im Sinne einer vernünftigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses die optimale Lösung.

2. Der Arbeitgeber möchte sich aus wirtschaftlichen Überlegungen von einem Arbeitnehmer trennen:

Bei betriebsbedingten Kündigungen schreibt das Gesetz eine Vielzahl an relevanten Bedingungen vor. Daneben bestehen oft Unsicherheiten, ob eine Kündigung auch arbeitsgerichtlich Bestand hat. Durch einen Auflösungsvertrag lassen sich diese Hürden elegant umgehen – was beiden Seiten den Vorteil von zuverlässiger Rechtssicherheit gewährleistet.

3. Der Arbeitgeber wirft dem Arbeitnehmer schwere Verfehlungen vor:

Auch wenn sich die Konstellation zunächst als Konfliktsituation darstellt, ist hier ein Auflösungsvertrag oft ein gutes Mittel, die Sachlage zu entschärfen. Eine verhaltensbedingte Kündigung stellt sich – vergleichbar mit der betriebsbedingten – oftmals als rechtlich unsicher dar. Eine einvernehmliche Einigung ist hier der bessere Weg, um Rechtssicherheit und klare Verhältnisse zu schaffen.

 

Was ist vor einem Vertragsschluss zu beachten?

Vor einem Vertragsschluss oder der Festlegung einer geeigneten Abfindung sollten sich beide Seiten umfassend informieren und gegebenenfalls beraten lassen. Da ein Auflösungsvertrag rechtlich ein einfacher schuldrechtlicher Vertrag ist, ist hier zum Beispiel die Möglichkeit einer nachträglichen Anfechtung nur unter sehr klar formulierten Bedingungen möglich.

Unsere Kanzlei leistet Ihnen hierbei kompetent und zuverlässig Dienste: Ob bei der Beratung zur Abfindung, zur Abfindung allgemein oder auch beim Entwurf zum Aufhebungsvertragsmuster und vor der Unterschriftsreife des Auflösungsvertrags – „Ihr“ Anwalt steht Ihnen persönlich und vertrauenswürdig zur Seite und vertritt Sie als Rechtsanwalt sowohl in Ihrer Position als Arbeitnehmer als auch in den Fällen, in denen Sie als Arbeitgeber auftreten.




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